Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (September 2005)"Unkündbarkeitsklauseln" in der Insolvenz |
BAG, Urteil vom 22.09.2005 - 6 AZR 526/04 - Anm. durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Asmussen, Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf): Dem BAG ist im Ergebnis zuzustimmen, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der "Insolvenzordnung" den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen in der Insolvenz hat vereinfachen wollen. Dementsprechend ist es nach meiner Auffassung richtig, dass die Bestimmungen der Insolvenzordnung den Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes - hiernach darf sich im Falle einer Unternehmensspaltung die kündigungsrechtliche Stellung der betroffenen Arbeitnehmer für die Dauer von 2 Jahren nicht verschlechtern - vorgehen. Unzweifelhaft richtig ist meines Erachtens die Auffassung des BAG, dass der Insolvenzverwalter mit der Anhörung des Betriebsrates im Hinblick auf die geplanten Kündigungen nicht warten muss, bis das Insolvenzverfahren eröffnet und er endgültig zum Insolvenzverwalter ernannt worden ist. Es muss ausreichen, wenn er den Betriebsrat bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter anhört. Welche Rechte der betroffenen Arbeitnehmer verletzt werden sollten, ist nicht ersichtlich. |
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