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Geschädigte Kapitalanleger können Musterverfahren anstrengen

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Geschädigte Kapitalanleger können Musterverfahren anstrengen

Am 01.11.2005 ist das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz in Kraft getreten.


Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird erstmals ein Musterverfahren im Zivilprozess gesetzlich verankert. Das Gesetz ist deshalb auch zunächst auf fünf Jahre befristet. Bewährt es sich, kann es als allgemeine Regelung für Massenverfahren in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden. Durch die Einführung von Musterverfahren sollen nach Angaben der Bundesregierung künftig Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern wegen falscher oder unterlassener Kapitalmarktinformationen gebündelt und beschleunigt werden. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen gleichlautend stellen, sollen einheitlich durch das Oberlandesgericht mit Bindungswirkung für alle Kläger entschieden werden. Ziel sei eine verbesserte Rechtsdurchsetzung für den einzelnen Anleger sowie die Steigerung der Effizienz des gerichtlichen Verfahrens. Um eine Verfahrenskanalisation bei einem Gericht zu erreichen, wird ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens eingeführt werden. Das Gesetz ist allerdings bereits auf Kritik gestoßen, weil es Sammelklagen nach US-amerkanischem Vorbild nicht ermöglicht und den einzelnen Anlegern eine individuelle Klagerhebung damit nicht erspart.
Hamburg, den 02.11.2005

Rechtsanwälte Klemm & Partner


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