Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG) in Kraft getreten
Als Ergänzung zum neuen Umweltinformationsgesetz des Bundes (vgl. Meldung vom 22.08.2005) existiert seit November 2005 auch in Hamburg eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Zuvor konnten in Hamburg Ansprüche auf Umweltinformation nur aus einer unmittelbaren Anwendung der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie hergeleitet werden.
Das neue "Gesetz über den Zugang zu Umweltinformationen in Hamburg (HmbUIG) vom 04.11.2005 (HmbGVBl. 2005, S. 441)" können Sie hier einsehen.
Den Senatsentwurf mit Gesetzesbegründung finden Sie hier.