Hamburg - Modernes Bezirksverwaltungsgesetz angekündigtRechte der Bezirksversammlungen sollen gestärkt werden |
Der Senat hat auf seiner heutigen Sitzung den Entwurf eines neuen Bezirksverwaltungsgesetzes (HmbBezVG) beschlossen. Bei diesem Gesetzentwurf soll es sich nach Vorstellung des Senats um eine der wichtigsten Einzelmaßnahmen im Rahmen der Verwaltungsreform handeln. Die gesetzliche Grundlage der politischen und administrativen Arbeit der Bezirksversammlungen und Bezirksämter soll für alle Beteiligten überschaubarer werden. Den Rahmen der Reform gibt die Verfassung vor: In der Einheitsgemeinde Hamburg wird auch künftig nicht zwischen staatlichen und gemeindlichen Aufgaben unterschieden; der Senat bleibt gegenüber der Bürgerschaft für jegliches Handeln der Verwaltung – auch das der Bezirksämter – verantwortlich. Unterhalb der Ebene des Senats sollen aber klare Verantwortungsstrukturen geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wird unverzüglich der Bürgerschaft zugeleitet. Soweit das Gesetz unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit der Bezirksversammlungen und ihrer Mitglieder hat, sollen die neuen Regelungen mit Beginn der nächsten Wahlperiode der Bezirksversammlungen in Kraft treten. Im Übrigen sind die neuen Vorschriften unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes durch die Bürgerschaft anzuwenden. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs: Befugnisse der Bezirksversammlungen werden konkretisiert und gestärkt |
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