Hamburg - Modernes Bezirksverwaltungsgesetz angekündigtRechte der Bezirksversammlungen sollen gestärkt werden |
Steuerung der Bezirksämter durch Senat und Fachbehörden verbessert Auch die Steuerung der Bezirksämter durch Senat und Fachbehörden wird auf eine neue Grundlage gestellt. Ziel ist es auch hier, Verantwortlichkeiten und Verfahren klarer zu definieren, ohne die Stellung der Bezirksversammlungen zu schwächen. Soweit die Bezirksämter Aufgaben wahrnehmen, bei deren Gestaltung nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften örtliche Belange zu berücksichtigen sind, soll sich der Senat auf die Steuerung durch politische Ziele und Programme mit sog. Globalrichtlinien beschränken und im Übrigen die Wahrnehmung der Aufgabe den Bezirksämtern in Zusammenarbeit mit den Bezirksversammlungen überlassen. Beispiele für solche Bereiche sind die Stadtplanung und die Versorgung mit kulturellen und sozialen Einrichtungen in den Stadtteilen. Soweit die Bezirksämter dagegen Entscheidungen zu treffen haben, die in Bergedorf nicht anders getroffen werden können als in Altona, dürfen die Fachbehörden zukünftig sog. Fachanweisungen als allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, um eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirksämter sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für die Ordnungsverwaltung (z.B. Jugendschutz, Lebensmittelsicherheit, Infektionsschutz, Schutz vor Tierseuchen) und für staatliche Leistungen wie z.B. Sozialhilfe oder Wohngeld. Der Gesetzentwurf nimmt damit eine Forderung des Rechnungshofes auf, der in der Vergangenheit gelegentlich kritisiert hatte, dass die Bezirksämter mangels konkreter Vorgaben insbesondere in den ausgabenrelevanten Aufgabenbereichen zu unterschiedlich entscheiden würden. Von den Änderungen unberührt bleibt das in der Hamburgischen Verfassung verankerte Recht des Senats, auch soweit ein Bezirksamt zuständig ist, allgemein oder im Einzelfall Weisungen zu erteilen und Angelegenheiten selbst zu erledigen (sog. Evokationsrecht). |
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