Bundesrat bringt Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag ein
Der Bundesrat hat heute erneut den Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen beim Deutschen Bundestag eingebracht, nachdem ein gleichlautender Entwurf aus der 15. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen ist.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maßnahmen zu stärken. So sollen die Voraussetzungen, unter denen ein Unternehmer Abschlagszahlungen verlangen kann, erleichtert und die Möglichkeiten, eine Bauhandwerkersicherung zu erhalten, deutlich erweitert werden. Schließlich will der Gesetzentwurf die Position des Gläubigers allgemein verbessern. So soll ein neues Rechtsinstitut, das der vorläufigen Zahlungsanordnung, eingeführt werden. Es erlaubt dem Kläger die Titulierung seines Zahlungsanspruchs auf Grund fundierter Prognosen schon vor Eintritt der Entscheidungsreife. Die praktische Bedeutung von Teilurteil und Vorbehaltsurteil im Zivilprozess soll gestärkt werden. Der Erlass eines solchen Urteils soll nicht mehr im Ermessen des Gerichts stehen, sondern nur in ausdrücklich im Gesetz benannten Ausnahmefällen unterbleiben.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.
Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)