Am 27.12.2005 wurde die neue Hamburgische Bauordnung (HBauO) vom 14.12.2005 verkündet (HmbGVBl. S. 525). Das neue Recht tritt aber weitgehend erst am 01.04.2006 in Kraft, damit die Rechtsanwender sich auf die geänderten Vorschriften einstellen können.
Nach den Übergangsbestimmungen gilt die neue HBauO für Vorhaben, für die nach dem 01.04.2006 Genehmigungsanträge gestellt werden, sowie für genehmigungsfreie Vorhaben, mit deren Ausführung nach dem 01.04.2006 begonnen wird.
Ist über einen Bauantrag beim In-Kraft-Treten noch nicht entschieden worden, so kann der Antragsteller verlangen, dass die Entscheidung nach dem neuen Recht getroffen wird. Eine Auswahlentscheidung in dem Sinne, dass lediglich das neue materielle Recht oder das neue Verfahrensrecht zur Anwendung kommen soll, wird nicht eingeräumt.
Im Grundsatz wird die Neue Bauordnung das Bauen in Hamburg erleichtern. In zahlreichen Fällen wird aber das alte Recht für den Bauherrn günstiger sein. So wird beispielsweise die Errichtung von Grenzgaragen im Vorgartenbereich deutlich erschwert. Wer also ein derartiges Vorhaben plant, sollte den Genehmigungsantrag noch vor dem 01.04.2006 stellen. Bei Unsicherheiten sollte zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
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