Das ändert sich rechtlich in 2006 |
Das Jahr 2006 fängt mit einer Reihe wichtiger Änderungen an. Sie betreffen viele Lebensbereiche und damit auch fast alle Bürgerinnen und Bürger. So ändern sich sich unter anderem die Abschreibungsregeln für Mietwohngebäude in Privatbesitz, die Steuerfreibeträge für Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers, die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung oder die Beitragsregelungen bei der Riester-Rente. Hier ein Überblick: Steuern/Abschreibungen - Für Mietwohngebäude im Privatvermögen soll die Möglichkeit der degressiven Abschreibung wegfallen. Vermietete Immobilien, die nach dem 31. Dezember 2005 errichtet oder erworben werden, können dann nur noch in gleich bleibenden Jahresbeträgen abgeschrieben werden. Der Abschreibungssatz beträgt 2 Prozent. - Entfallen werden Steuerfreibeträge für Heirats- und Geburtsbeihilfen des Arbeitgebers, für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen sowie für Abfindungszahlungen an Arbeitnehmer. Bei Entlassungsabfindungen und Übergangsgeldern kommt laut Steuerzahlerbund weiterhin die ermäßigte Besteuerung (Fünftel- Regelung) zur Anwendung. Außerdem gibt es Übergangsregelungen. - Bei Steuerstundungsmodellen wie Medien- oder Windkraftfonds wurden die Verlustverrechnungsmöglichkeiten eingeschränkt. Verluste aus meist gewerblich organisierten Steuersparmodellen können nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden. Dies gilt rückwirkend zum 11. November 2005. |
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Quelle: dpa