Das ändert sich rechtlich in 2006 |
- Die Dienstwagen-Regeln sollen strenger gefasst werden: Bisher mussten Fahrer von Dienstfahrzeugen ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil pauschal versteuern. Künftig soll diese Regelung nur gelten, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. - Der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten wird gestrichen. Nach dem 1. Januar 2006 werden «private» Steuerberatungskosten - also Beraterkosten, die mit der Einkunftsermittlung nichts zu tun haben wie etwa Kosten für die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung oder für das Ausfüllen des Mantelbogens bei der Einkommenssteuererklärung - steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Künftig müssen Steuerberatungskosten in einen als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abziehbaren Teil und einen nicht berücksichtigten «Privatanteil» aufgeteilt werden. - Der Verkauf von Tankbelegen im Internet, die von Käufern als Spesen geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden, gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Sozialversicherungen - Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in Westdeutschland um 50 auf 5250 Euro im Monat. Im Osten bleibt sie unverändert bei 4400 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost einheitliche Bemessungsgrenze von 3525 Euro auf 3562,50 monatlich. Das Bruttoeinkommen über diesen Grenzen bleibt frei von Sozialabgaben. |
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Quelle: dpa