Das ändert sich rechtlich in 2006 |
- Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von monatlich 3900 auf 3937,50 Euro in Ost und West. Wessen Verdienst unterhalb dieser Grenze liegt, muss sich in einer der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen versichern. - Die Arbeitgeber müssen im neuen Jahr die Beiträge zu den Sozialversicherungen gut 14 Tage früher als bisher abführen. So wird die Zahlungsfähigkeit der Sozialkassen verbessert. Die Änderung hat im kommenden Jahr einmalig 13 statt 12 Zahlungstermine zur Folge. Weitere Änderungen UNISEX-TARIFE bei der Riester-Rente führen dazu, dass für Männer und Frauen bei der privaten Altersvorsorge künftig identische Beiträge und Leistungen gelten. Bislang mussten Frauen wegen ihrer höheren Lebenserwartung entweder höhere Tarife oder - bei gleichen Tarifen - geringere Auszahlbeträge hinnehmen. Dies wird nun bei Neuverträgen zu Lasten der Männer verändert. ARZNEIMITTEL: Vom 1. Janaur 2006 an dürfen in Deutschland keine Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) mehr in Medikamenten enthalten sein. FCKW zerstören die schützende Ozonschicht in der Atmosphäre. INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ: Jeder Bürger erhält unter Beachtung des Daten- und Geheimnisschutzes Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden - ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Damit können sich Behörden zur Abwehr von Anfragen nicht mehr auf das Amtsgeheimnis berufen. Das Gesetz war eines der letzten, das die rot-grüne Bundesregierung noch - mit FDP-Unterstützung - über die parlamentarischen Hürden brachte. |
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Quelle: dpa