Zur Hauptnaviagtion springen

Zum Inhalt springen

Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg - Bergedorf

Kontakt Kontakt Sitemap Sitemap Impresum Impressum

BGH ändert seine Rechtsprechung zum Haustürwiderruf

Print

BGH ändert seine Rechtsprechung zum Haustürwiderruf

BGH, Urteil vom 12.12.2005 - II ZR 327/04 -


Nach bisheriger Rechtsprechung konnte sich der Vertragspartner darauf zurück ziehen, nicht gewusst zu haben, dass ein Vertrag durch einen Vermittler in einer Haustürsituation abgeschlossen oder angebahnt wurde. Dies genügte dem BGH, um eine Widerrufsmöglichkeit nach dem Haustürwiderrufsgesetz (jetzt geregelt in § 355 BGB) zu verneinen. Der EuGH hat jedoch mit Urteil vom 25.10.2005 (C-229/04 - WM 2005, 2086, 2088 f.) entschieden, die Anwendung der entsprechenden Richtlinie 85/577/EWG könne nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Gewerbetreibende wusste oder hätte wissen müssen, dass der Vertrag in einer Haustürsituation i.S.v. Art. 1 der Richtlinie geschlossen wurde.

Der BGH musste nunmehr seine anderslautende Rechtsprechung korrigieren und urteilte im Leitsatz: "Nach richtlinienkonformer Auslegung des § 1 HaustürWG muss ein Vertragspartner, der nicht selbst die Vertragsverhandlungen führt, von der in der Person des Verhandlungsführers bestehenden Haustürsituation keine Kenntnis haben. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob den Vertragspartner an seiner Unkenntnis ein Verschulden trifft. Vielmehr ist § 1 HaustürWG immer dann anwendbar, wenn objektiv eine Haustürsituation bestanden hat."

Aus Sicht der Verbraucher ist diese Entscheidung zu begrüßen. Sie wird jedoch nur für laufende Verfahren Bedeutung erlangen. Für rechtskräftig entschiedene Fälle werden aber Amtshaftungsansprüche diskutiert.

Hamburg, den 06.02.2006

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


... Newsübersicht->
  • Aktuelle News
  • Aktuelle Gesetzgebung
  • Hamburg: Bürgerschaft beschließt Gesetz zur Reform der bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
    07.02.2012mehr
  • BGH: Erbrecht nichtehelicher Kinder
  • Kein Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.07.1949 geboren wurden und deren Vater vor dem 29.05.2009 verstarb.
    30.01.2012mehr
  • Unterhalt: BGH ändert seine Rechtsprechung
  • Abschied von den "wandelbaren" ehelichen Lebensverhältnissen beim Unterhalt.
    30.01.2012mehr
  • Aktuelles Polizeirecht
  • Bundesverwaltungsgericht: Videoüberwachung der Reeperbahn zulässig
    25.01.2012mehr
  • ...Newsübersicht


CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de