Hamburg - Aktuelle GesetzgebungSenat stärkt Kompetenzen der Bezirke |
Messe- und Kongresszentren) durch eine neue generelle Regelung von formellen, einzelfallbezogenen Beschlussfassungen über die planungsrechtlichen Zuständigkeiten frei zu stellen. Diese Vorhaben werden, genau wie alle Maßnahmen in Vorbehaltsgebieten und in Evokationsfällen vollständig und abschließend von der BSU bearbeitet. Rechtsprüfung von Bebauungsplänen Die Rechtsprüfung der bezirklichen Bebauungspläne wird auf die Bezirksämter verlagert. Die Genehmigungsprüfung der von den Bezirken abgestimmten Planungsbeschlüsse obliegt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt binnen einer Frist von maximal 4 Wochen. Digitale Bauleitplanung Die Voraussetzungen für eine Bereitstellung der Bebauungspläne im Intranet und Internet liegen weitgehend vor. Aktuell wird der Aufbau eines umfassenden Informationsangebots für Bürger, Verbände und Wirtschaft im Internet konzipiert. Erfahrungen dazu liegen aus anderen Städten und Kommunen bereits vor und werden ausgewertet. Ein Bezirksamt wird pilothaft einen Internetauftritt entwickeln, der in der ersten Stufe überwiegend Informationsangebote enthält. Langfristiges Ziel ist es, eine Plattform zu entwickeln, die einen Geschäftsprozess zur Bearbeitung von Bebauungsplänen elektronisch abbildet. Diese soll auch ermöglichen, Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und aus Bürgerbeteiligungen in das Verfahren einzubeziehen. Die Notwendigkeit, ein entsprechendes Angebot im Internet zur Verfügung zu stellen, wird in Kapitel 8, S. 69ff „Verwaltungsreform und E-Government“ dargestellt. In der weiteren Arbeit werden auch die Analysen und Empfehlungen der von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit eingesetzten „Kommission zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung bei Planfeststellungen“ berücksichtigt, die ihren Bericht im März 2005 veröffentlicht hat. |
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Download: Bürgerschaftsdrucksache 18/3679
Download: Bürgerschaftsdrucksache 18/2498