Neues Hamburgisches Vergabegesetzes (HmbVgG) tritt am 01.03.2006 in Kraft
Am 21.02.2006 ist das Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Vergabegesetzes sowie zur Aufhebung und Änderung anderer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vergaberechts im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl. S. 57) verkündet worden.
Das Gesetz enthält in seinem Art. 1 das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG). Des weiteren wird in Art. 2 das Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg) geändert.
Das Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Vergabegesetzes sowie zur Aufhebung und Änderung anderer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vergaberechts tritt am 01.03.2006 in Kraft.