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Hamburg - Aktuelle Gesetzgebung

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Hamburg - Aktuelle Gesetzgebung

Neues Hamburgisches Vergabegesetzes (HmbVgG) tritt am 01.03.2006 in Kraft


Am 21.02.2006 ist das Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Vergabegesetzes sowie zur Aufhebung und Änderung anderer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vergaberechts im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt (HmbGVBl. S. 57) verkündet worden.

Das Gesetz enthält in seinem Art. 1 das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG). Des weiteren wird in Art. 2 das Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg) geändert.

Das Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Vergabegesetzes sowie zur Aufhebung und Änderung anderer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vergaberechts tritt am 01.03.2006 in Kraft.

Zu den wesentlichen Inhalten des neuen Vergabegesetzes haben wir bereits mit Meldung vom 26.07.2005 informiert.
Quelle Quelle: HmbGVBl. 2006, S.57

Hamburg, den 03.03.2006

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


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