Zwölf Jahre nach der schweren Beschädigung des unfertigen Schürmann-Baus in Bonn durch das Rhein-Hochwasser 1993 hat am Mittwoch vor dem Bonner Landgericht der Prozess zur Schadenshöhe begonnen. Die Bundesrepublik Deutschland hatte 1997 die beteiligten Baunternehmer und die mit der Bauaufsicht beauftragten Architekten ursprünglich auf rund 140 Millionen Euro verklagt. (AZ LG Bonn: 1 0 376/97). Mit den Architekten hat der Bund bereits einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Der Architekt Joachim Schürmann selbst ist von den Klagen nicht betroffen.
Die Frage nach der Schadenshöhe war prozessual abgetrennt worden. Zunächst sollte geklärt werden, wer für den Schaden haftet. Der Bundesgerichtshof entschied im September 2003, dass der Bund und die Baufirmen je zur Hälfte für den Schaden verantwortlich sind.
Neben den Schadens-Positionen im Detail müssen vom Gericht jetzt noch grundsätzliche Fragen geklärt werden - unter anderem, ob der Bund durch den langen Baustopp den Schaden nicht unnötig vergrößert hat. Die Entscheidung, ob der beschädigte Schürmann-Bau abgerissen wird oder nicht, entschied sich erst 1997. Damals wurde der Bau, der als Erweiterungsbau des Bundestages gedacht war, zur Sanierung ausgeschrieben. Die Beklagten vermuten, dass der «Stillstand» eher «politisch motiviert» gewesen sei und weniger technische Gründe hatte.
Der Umzug des Parlaments nach Berlin war damals bereits beschlossene Sache. Nach der Überflutung gab es eine Kontroverse, ob die Bauruine abgerissen oder saniert werden sollte. Inzwischen ist in den sanierten und fertig gestellten Bau die Deutsche Welle eingezogen. Quelle: Pressemeldung Justizportal NRW vom 8.3.2006