Hamburg - NaturschutzrechtSenat legt Entwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes vor |
Der Hamburger Senat hat am 23.05.2006 die Modernisierung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes (HmbNatSchG) beschlossen und dazu den Entwurf eines Änderungsgesetzes zur Vorlage an die externen Verbände freigegeben. Hauptinhalte der Novelle zum Hamburgischen Naturschutzgesetz sind: Das Wachstum von Stadt und Metropolregion muss sich zukünftig im Grundsatz auch nach Belangen des Naturschutzes richten. Sie sollen bei allen Planungen - vom Anlegen eines Spielplatzes bis zum Bau neuer Stadtquartiere - berücksichtigt werden. Aktuelles Beispiel ist der neue Stadtteil nördlich des S-Bahnhofs Neugraben-Fischbek, der um einen 5 ha großen Quartierspark entsteht. Die Regelungen zum Biotopverbund dienen der Stärkung des Arten- und Biotopschutzes. Hier sollen für den Naturschutz wertvolle Bereiche miteinander verbunden werden, um das genetische Potenzial von Pflanzen und Tieren langfristig zu sichern. Als Biotopverbund kommt z.B. der Alsterlauf mit seinen Grünzügen und den Naturschutzgebieten Rodenbeker Quellental, Wohldorfer Wald und Duvenstedter Brook in Betracht. Vertragsnaturschutz soll soweit wie möglich Vorrang vor ordnungsrechtlichem Naturschutz haben, um die Kooperation zwischen Naturschutz und Landwirten weiter zu verbessern und die Akzeptanz stärken. Umweltbildung soll Teil der schulischen u. außerschulischen Bildung werden. Als erstes Bundesland hat Hamburg einen Aktionsplan zur UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Ent-wicklung“ vorgelegt. |
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Quelle: Pressemeldung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vom 23.5.2006