Die Landschaftsplanung wird gestrafft und damit gestärkt. Hamburg macht mit dieser Regelung von der im Bundesnaturschutzgesetz verankerten Stadtstaatenklausel Gebrauch. Damit kann die Stadt künftig die Ziele der „Grünen Metropole am Wasser“ planerisch noch besser absichern. Dort, wo naturschutzfachliche Maßnahmen erforderlich sind, wird dies im Rahmen des Landschaftsprogramms erfolgen. Die Belange von Natur und Landschaft werden unmittelbar in die Bauleitplanung eingebracht.
Hamburg führt ein „Ökokonto“ ein. Diese Maßnahmen können später als Ausgleich für Bau- und andere Infrastrukturmaßnahmen gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. So können z.B. artenreiche Wiesen entwickelt, Brachland renaturiert und Lebensräume für bedrohte Tiere und Pflanzen geschaffen werden.
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