BVerfG - Effektiver Rechtsschutz gegen RechtsverordnungenFeststellungsklage auf Erlass oder Änderung von Rechtsverordnungen möglich |
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, wie der Einzelne Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung erlangen kann. Beide Beschwerden verwarf das BVerfG als unzulässig. Die Beschwerdeführer sind Landwirte. Sie beantragten beim zuständigen Amt für Agrarstruktur die Gewährung von Ausgleichszahlungen für den Anbau von Getreide und Eiweißpflanzen auf der Grundlage der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung. Danach berechnete sich die Höhe der Ausgleichszahlung nach den Getreidedurchschnittserträgen für die Erzeugungsregion, in der sich die bewirtschaftete Fläche befand. Die Verordnung wies 13 der 16 Bundesländer als jeweils eine Erzeugungsregion aus; in Brandenburg und Rheinland-Pfalz gab es je zwei solcher Regionen. Niedersachsen, in dem sich die landwirtschaftlichen Betriebe der Beschwerdeführer befinden, wurde in zehn Erzeugungsregionen aufgeteilt. Den Beschwerdeführern wurden Ausgleichzahlungen unter Zugrundelegung der Erzeugungsregion 7 bewilligt. Hiergegen legten sie jeweils Widerspruch ein mit dem Ziel, Zahlungen auf der Grundlage einer Einstufung in eine günstigere Erzeugungsregion zu erhalten. Die Widersprüche und die sich anschließenden Klagen vor den VGen blieben erfolglos. Zur Begründung führten die Gerichte aus, dass sie die Verordnung zwar wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz für verfassungswidrig hielten. Gleichwohl könnten sie den Verpflichtungsklagen nicht stattgeben, da es wegen der Verfassungswidrigkeit der Regelung keine Rechtsgrundlage für die Berechnung der Ausgleichszahlungen gebe. |
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Quelle: Pressemitteilung BVerfG Nr. 45/2006 vom 2. Juni 2006