Sportwetten und Glücksspiel (Oddset)VG Hamburg bestätigt Untersagungsverfügung gegen privaten Vermittler von Sportwetten |
Seit dem 29.6.2006 liegt auch für Hamburg die erste verwaltungsgerichtliche Entscheidung vor, die sich mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 auseinandersetzt.
Die Kammer 4 des VG Hamburg bestätigte im einstweiligen Rechtsschutzverfahren eine behördliche Untersagungsverfügung gegen einen privaten Vermittler von Sportwetten.
Die Freie und Hansestadt Hamburg wird in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das staatliche Sportwettenmonopol (Oddset) betreffend, durch die Rechtsanwälte Klemm & Partner vertreten.
Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29.6.2006 - 4 E 1130/06.