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Aktuelle Gesetzgebung

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Aktuelle Gesetzgebung

Schleswig-Holstein erlässt BID-Gesetz


Nach Hamburg und Hessen stellt Schleswig-Holstein als drittes Bundesland einen rechtlichen Rahmen zur Aufwertung urbaner Quartiere zur Verfügung.

Am 30 Juni 2006 wurde das Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT-Gesetz) im Kieler Landtag abschließend beraten und tritt mit der Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein (S. 158) am 27. Juli 2006 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der wirtschaftsstrukturellen und städtebaulichen Situation in den Städten und Kommunen durch privates Engagement.

Das PACT-Gesetz soll nicht nur die Möglichkeiten privaten Engagements im öffentlichen Raum, sondern gleichzeitig die Kommunen in ihrer kommunalen Planungshoheit und Selbstverwaltung stärken.

Mit dem Gesetz wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, die urbanen Einzelhandels- und Dienstleistungsstrukturen sowie Tourismusbereiche effektiver zu stärken.

Das PACT-Gesetz weist gegenüber dem hamburgischen Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (GSED) einige strukturelle Unterschiede auf. Beispiel: Nach dem GSED sind lediglich die Grundeigentümer und Erbauberechtigten abgabenpflichtig (beitragspflichtig). Nach dem PACT-Gesetz können auch Gewerbetreibende (sonder-) abgabenpflichtig sein.

Download Download: PACT-Gesetz
Download Download: Begründung

Hamburg, den 03.08.2006

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


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