Zur Hauptnaviagtion springen

Zum Inhalt springen

Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg - Bergedorf

Kontakt Kontakt Sitemap Sitemap Impresum Impressum

Aktuelle Gesetzgebung

Print

Aktuelle Gesetzgebung

Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) am 1.8.2006 in Kraft getreten


Der Zugang zu Informationen Hamburger Behörden wird weiter erleichtert. Am 1.8.2006 ist das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) vom 11.4.2006 (HmbGVBl. S. 167) in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz wird erstmals im hamburgischen Landesrecht ein allgemeiner, (weitgehend) voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu den in der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen geschaffen werden.

Dieser neue Informationsanspruch tritt flankierend neben die bereits bestehenden Informationsansprüche, wie z.B. den Anspruch auf Akteneinsicht im Verwaltungsverfahren nach § 29 VwVfG oder Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen nach dem HmbUIG.

Das hamburgische Landesrecht folgt mit der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes dem Beispiel des Bundes sowie der Länder Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen und einer ganzen Reihe ausländischer Staaten und der Europäischen Union.

Das HmbIFG ist als Verweisungsgesetz auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 5. September 2005 (BGBl. I S. 2722) ausgestaltet.

Spezifisch hamburgischen Bedürfnissen soll durch punktuelle Abweichungen Rechnung getragen (vgl. im Einzelnen den Bericht des Rechtsausschusses vom 15.03.2006 - Bürgerschaftsdrucksache 18/3909 - und dort insbesondere Anlage 5).

Eine wichtige Abweichung von der Bundesregelung befindet sich in § 1 Absatz 3 Ziffer 5 HmbIFG. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht für Informationen aus laufenden Verfahren.

Für die Erteilung von Auskünften, die Gewährung von Akteneinsicht oder das Zur-Verfügung-Stellen von Informationen in sonstiger Weise nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz  werden Verwaltungsgebühren sowie besondere Auslagen erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der Gebührenordnung zum Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFGebO) vom 8.8.2006 (HmbGVBl. S.467).

Download Download: Gesetz
Download Download: Begründung

Hamburg, den 14.08.2006

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


... Newsübersicht->
  • Aktuelle News
  • Aktuelle Gesetzgebung
  • Hamburg: Bürgerschaft beschließt Gesetz zur Reform der bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
    07.02.2012mehr
  • BGH: Erbrecht nichtehelicher Kinder
  • Kein Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.07.1949 geboren wurden und deren Vater vor dem 29.05.2009 verstarb.
    30.01.2012mehr
  • Unterhalt: BGH ändert seine Rechtsprechung
  • Abschied von den "wandelbaren" ehelichen Lebensverhältnissen beim Unterhalt.
    30.01.2012mehr
  • Aktuelles Polizeirecht
  • Bundesverwaltungsgericht: Videoüberwachung der Reeperbahn zulässig
    25.01.2012mehr
  • ...Newsübersicht


CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de