Vor einigen Jahren wurde es noch als das große, länderübergreifende Naturschutz-Großprojekt an der Elbe gefeiert: Das Naturschutzgebiet „Borghorster Elbwiesen“ in Hamburg-Bergedorf und das angrenzende Naturschutzgebiet „Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen“ in Schleswig-Holstein sollen wieder unter Tide- und Hochwassereinfluss kommen. Dazu soll der Leitdamm an der Elbe auf einer Breite von circa 80 m geöffnet werden. Auf über 90 Hektar würden die Gezeiten sodann wieder in das Gebiet einströmen. Auf dieser Fläche – so das Ziel – sollte u.a. der Schierlingswasserfenchel wieder angesiedelt werden. Von den Projektkosten in Höhe von 6,5 Mio. Euro sollte die EU 3 Mio tragen, den Rest wollten sich Schleswig-Holstein und – federführend - Hamburg teilen.
Man hatte die Rechnung jedoch ohne die Betroffenen gemacht. In dem Genehmigungsverfahren erhoben die Gemeinde Escheburg und viele ihrer – zwischenzeitlich in einer Bürgeriniative organisierten - Einwohner schwere Bedenken gegen das Vorhaben. Die Öffnung des Leitdammes würde dazu führen, dass der Bereich Vossmoor nur noch durch den an der Landesgrenze endenden Borghorster Hauptdeich von der Elbe und deren Hochwässern getrennt sein würden. Die Gemeinde Escheburg sah hier nicht nur die Gefahr, dass das Hochwasser sich seinen Weg um das Deichende herum suchen würden. Als großes Risiko wurde angesehen, dass das Wasser unter dem Deich durch- und im Ortsteil Vossmoor als sog. Qualmwasser wieder hochgedrückt werden würde. Bereits aktuell leidet Vossmoor unter solchen Effekten und den damit einhergehenden Gebäudeschäden.
Hamburg ignorierte diese Bedenken und verwies auf eigene Fachgutachten. Die durch die Kanzlei Klemm & Partner (Hamburg) vertretene Gemeinde Escheburg konterte mit einem Gegengutachten und veranlasste die Genehmigungsbehörden, zur Klärung ein Obergutachten des Grundwasserforschungsinstituts Dresden einzuholen, dessen Ergebnisse nunmehr vorliegen – mit einem für Hamburg niederschmetternden Urteil. Die Aussagen Hamburgs zu den Änderungen auf das Grund- und Qualmwasser sind durchweg nicht haltbar. Das Grundwassermodell Hamburgs – so der Gutachter – entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln des Fachgebietes. Aussagen, die nach Ansicht Hamburg „auf der sicheren Seite“ liegen, beruhen danach auf bloßen Annahmen und ignorieren die Komplexität der (Grund-)Wasserverhältnisse. Resumee des Gutachters: „Die erzielten Ergebnisse sind deshalb im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht belastbar.“
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