Hamburg- BauleitplanungBezirksämter bekommen (fast) alle Bebauungspläne |
Heute hat der Senat die Neufassung der so genannten "Weiterübertragungsverordnung-Bau" beschlossen. Die Maßnahme ist ein weiterer Baustein im Rahmen der laufenden Verwaltungsreform (vgl. bereits unsere Meldung vom 7.2.2006). Zwar waren schon früher die Bezirksämter für die meisten Bebauungspläne verantwortlich, aber es gab zahlreiche Ausnahmen. Das waren vor allem Bebauungspläne für Projekte von gesamtstädtischer Bedeutung, bemessen nach einer speziellen Merkmalsliste, dem so genannten 8er-Katalog: Entsorgungsanlagen (z.B. Müllverbrennung); Hauptverkehrsstraßen; Wohngebiete ab 400 Einheiten; Gewerbeflächen ab 6 ha; Hochschulbauten und kulturelle, schulische und sportliche Einrichtungen, die Bedeutung für ganz Hamburg haben, usw. Mit der neuen „Weiterübertragungsverordnung-Bau“ wird der 8er-Katalog und damit die Beschränkung der Planungskompetenz in den Bezirksämtern aufgehoben. Ausgenommen von der Übertragung sind die Bebauungspläne zur Entwicklung der HafenCity (zurzeit 6). |
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Quelle: Pressemeldung der Finanzbehörde der FHH vom 8.8.2006