Der Senat hat weiterhin die Zuständigkeiten der Bauaufsichtsbehörden an die Verwaltungsreform angepasst. Ab 1.Oktober 2006 wird die Hamburg Port Authority für das Hafennutzungsgebiet, die BSU für das Gebiet der HafenCity, der Speicherstadt und der Kehrwiederspitze zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Bauvorhaben sein. Darüber hinaus werden Durchführungsaufgaben der städtebaulichen Sanierung (insbesondere Sanierungs-genehmigungen) von der BSU auf die Bezirksämter übertragen. Außerdem hat die BSU ihre Zuständigkeit für die Vermittlung von behindertengerechten Wohnungen ans Bezirksamt Wandsbek abgegeben. |