Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (August 2006)Dienstreise als Arbeitszeit? |
Anm. durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Asmussen, Rechtsanwälte Klemm & Partner (Hamburg-Bergedorf): Auch wenn das BAG die Angelegenheit letztlich eher "politisch" als "rechtlich" entschieden hat, ist dem BAG im Ergebnis zuzustimmen. Bei Fahrzeiten - jedenfalls solange die Fahrt nicht (wie etwa bei Kraftfahrern, Taxifahrern etc.) die zu erbringende Arbeitsleistung darstellt - handelt es sich nicht um Arbeitszeiten, da keine Arbeitsleistung erbracht wird. Der Arbeitnehmer wird lediglich an den Ort verbracht, an dem er die Arbeitsleistung erbringen soll. Dass der Arbeitgeber die Kosten für die in seinem Interesse stattfindende Fahrt zu tragen hat, ist selbstverständlich. Zu klären war nur die - weitere - Frage, ob dem Arbeitnehmer für Fahrtzeiten nach dem Gesetz ein Vergütungsanspruch zusteht. Dies hat das BAG zurecht verneint. Diejenigen Arbeitnehmer, die nicht gewillt sind, dienstlich veranlasste Fahrten ohne Bezahlung auf sich zu nehmen, sollten hieran bereits bei der Berufswahl oder spätestens bei dem Abschluss eines Arbeitsvertrages denken und in den Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen aufnehmen lassen: selbstverständlich bleibt es den Parteien eines Arbeitsvertrages unbenommen, auch Fahrzeiten zu vergüten. Zu entscheiden war nur, ob dies zwingend ist. Letzteres ist nicht der Fall. |
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