Aktuelle GesetzgebungAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz ab 18.08.2006 in Kraft |
Am 17.08.2006 ist das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2006 I S. 1897) verkündet worden. Bestandteil dieses Gesetzes ist das langerwartete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung war zuvor am 29.06.2006 vom Bundestag verabschiedet worden und hatte den Bundesrat am 07.07.2006 passiert. Damit hat das lange Warten auf das Inkrafttreten des AGG nunmehr ein Ende.
Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im täglichen Leben zu verhindern oder zu beseitigen. Zuvor hatte es innerhalb der Koalition einen langen Streit gegeben, in dem sich die Union zunächst gegen die Aufnahme des Kriteriums "sexuelle Identität" gewehrt hatte.
Das Gesetz tritt gemäß seines Art. 4 am 18.08.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Beschäftigtenschutzgesetz vom 24.06.1994 außer Kraft.
Hier finden Sie den Gesetzestext in der kostenlosen Leseversion des Bundesanzeiger Verlages: PDF