Der Deutsche Bundestag hat am 21.9.2006 in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für das „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte“ (Bundestagsdrucksache 16/2496) beraten.
Anlass ist die Umsetzung des Koalitionsvertrages vom 11. November 2005, in welchem vereinbart wurde, dass das Bau- und Planungsrecht zur Stärkung der Innenentwicklung und zur Beschleunigung wichtiger Planungsvorhaben (vor allem in den Bereichen Arbeitsplätze, Wohnbedarf und Infrastrukturausstattung) vereinfacht und beschleunigt werden soll.
Es sollen hierzu u.a. gezielte Ergänzungen des Baugesetzbuchs (BauGB) vorgenommen werden. Nachfolgend sind die Kernpunkte des geplanten Gesetzes aufgeführt:
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Zur Stärkung der Innenentwicklung soll ein beschleunigtes Verfahren für diesbezügliche Bebauungspläne eingeführt werden.