Mit Beschluss vom 25.9.2006 - 1 Bs 206/06 - hat das OVG Hamburg in einer Grundsatzentscheidung die Untersagung der privaten Vermittlung von Sportwetten durch die Freie und Hansestadt Hamburg bestätigt.
Die Entscheidung ist ein weiterer Erfolg für die Freie und Hansestadt Hamburg und das staatliche Sportwettenmonopol (Oddset) in Hamburg nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006. Auf die Beschlüsse des OVG Hamburg vom 11.7.2006 und des VG Hamburg vom 29.6.2006 haben wir bereits hingewiesen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg wird in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das staatliche Sportwettenmonopol (Oddset) betreffend, durch die Rechtsanwälte Klemm & Partner vertreten.
Weitere Informationen zum Wett- und Glücksspielrecht finden Sie hier. Hamburg, den 13.10.2006