Aktuelle GesetzgebungBesserer Schutz für Stalking-Opfer |
Der Bundestag hat am 30.11.2006 den strafrechtlichen Schutz von Stalking-Opfern beschlossen. Stalking-Opfer, die unter fortgesetzter Verfolgung, Belästigung und Bedrohung leiden, werden künftig strafrechtlich besser geschützt. Das neue Gesetz schließt Strafbarkeitslücken und ermöglicht einen effektiveren Opferschutz.
Der neue Straftatbestand der Nachstellung wurde in § 238 StGB aufgenommen.
Durch eine Ergänzung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr in § 112a StPO wird es künftig die Möglichkeit geben, Haft gegen gefährliche Stalking-Täter anzuordnen. Damit wird für extreme Fallkonstellationen die Möglichkeit geschaffen, gefährliche Täter in Haft zu nehmen, um so schwere Straftaten gegen Leib und Leben zu verhüten.
Quelle: Pressemeldung des BMJ vom 30.11.2006