Das Landgericht Bremen - Kammer für Handelssachen - hat mit Urteil vom 29. Dezember 2006 (Aktenzeichen 13 O 135/03) einem Anleger gegen die Firma Energiekontor Windkraft GmbH - einer 100-prozentigen Tochter der Energiekontor AG in Bremen - Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung zugesprochen. Der Kläger hatte sich im Jahre 1995 mit DM 50.000 an dem von Energiekontor initiierten Windpark Nordleda beteiligt. Zum Zeitpunkt seines Beitritts befand sich der Windpark noch in der Planungsphase und sollte nach den Angaben im Beteiligungsprospekt aus insgesamt 10 Windenergieanlagen bestehen. Die dargestellte Ertragsprognose beruhte ebenfalls auf dem Vorhandensein von 10 Anlagen. Später musste der Kläger - ebenso wie alle anderen Anleger - feststellen, dass die Anlagen des eigenen Windparks von 33 weiteren Anlagen umg eben waren und der insgesamt von Energiekontor geplante Windpark damit aus 43 Anlagen bestand. Aufgrund der erheblich höheren Abschattung der Anlagen untereinander wurde der prospektierte Energieertrag deutlich unterschritten. Hinzukam, dass wegen der zu großen Lärmentwicklung des Windparks mit Rücksicht auf die angrenzende Wohnbebauung einzelne Anlagen nachts nur gedrosselt betrieben werden dürfen. Bis zum heutigen Tage bleibt der Windpark erheblich hinter den Erwartungen zurück.
Versuche des Beirats der Beteiligungsgesellschaft, die Energiekontor AG freiwillig zum Rückkauf des Windparks zu bewegen, blieben ergebnislos.