Beiratsvorsitzender Reinhard Ernst aus Diepholz: „Wir hatten Energiekontor seit der Aufdeckung der Mängel deutlich gemacht, dass wir uns massiv getäuscht sehen und um eine wirtschaftlich tragfähige Lösung auch kämpfen werden, nachdem Energiekontor uns erst versprochen hat, die Kommanditisten schadlos zu stellen, diese Zusicherung dann aber gebrochen hat." Daraufhin beauftragte der Kläger Rechtsanwalt Dr. Hellmann-Sieg (Kanzlei Rechtsanwälte Klemm & Partner mit Sitz in Hamburg) mit der Erhebung einer Schadensersatzklage - der nunmehr in erster Instanz Erfolg beschieden war. Das Landgericht stellte nach durchgeführter Beweisaufnahme fest, dass Energiekontor in zurechenbarer Weise unzulänglich über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt hat. Die von Energiekontor erhobene Einrede der Verjährung ließ das Landgericht nicht durchgreifen. Rechtsanwalt Dr. Hellmann-Sieg: „In Prospekthaftungsfällen wird immer gern von interessierter Seite behauptet, dass entsprechende Ansprüche einer kurzen Verjährungsfrist unterliegen und damit spätestens drei Jahre nach Beitritt zur Gesellschaft nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden können. Das Urteil des Landgerichts Bremen zeigt, dass die Verjährungsfrage deutlich differenzierter betrachtet werden muss. Dies gilt selbstverständlich nicht nur in diesem Fall." Besonders bitter für Energiekontor ist, dass in einem weiteren Verfahren vor dem Landgericht Bremen insgesamt 80 Kläger ebenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen. In jenem Verfahren ist zwar noch kein Urteil ergangen, die dort zuständige Kammer des Landgerichts hat in einem Hinweisbeschluss jedoch bereits zu erkennen gegeben, der Kammer für Handelssachen folgen zu wollen. |
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