Aktuelle GesetzgebungBundestag verabschiedet Telemediengesetz |
Der Deutsche Bundestag hat am 18.01.2007 das Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - EIGVG) (BT-Drucks. 16/3078, 16/3135) mit Änderungen aufgrund der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (BR-Drucks. 16/4078) verabschiedet.
Ziel des EIGVG - mit dem u.a. das Telemediengesetz (TMG) eingeführt wird - ist, die wirtschaftsbezogenen Vorschriften für Tele- und Mediendienste in besagtem Telemediengesetz als wesentlichem Bestandteil der Vorlage zusammenzuführen.
Betroffen davon sind das bisherige Teledienstegesetz (TDG), der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) sowie das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).
Eingeführt wird außerdem ein Bußgeld, wenn bestimmte Informationspflichten bei der E-Mail-Werbung (sogenannte Spams) verletzt werden.
Die nun verabschiedete Gesetzesfassung basiert auf den ursprünglichen Gesetzesentwürfen der Bundesregierung. In letzter Minute gab es vom Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages eine wesentliche Veränderung. Diese wesentliche Veränderung basiert auf einer Stellungnahme des Bundesrates aus September 2006. Dadurch können nunmehr auch "Polizeibehörden der Länder zur Gefahrenabwehr" vom Diensteanbieter datenschutzrechtliche Auskünfte verlangen (§14 Abs.2 TMG).
Folgende Dokumente finden Sie im Onlineangebot des Deutschen Bundestages:
1. Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drucks. 16/3078
2. Stellungnahme des Bundesrates: BR-Drucks. 556/06
3. Gegenäußerung der Bundesregierung: BT-Drucks. 16/3135
4. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie: BT-Drucks. 16/4078