Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (Februar 2007)Annahme einer sogenannten "Änderungskündigung" |
Verträge müssen eingehalten werden. Dies gilt bei einem Autokauf genauso wie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Da ein Arbeitsverhältnis jedoch über Jahrzehnte dauern kann, muss es Möglichkeiten geben, den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses zu ändern, auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Änderungen nicht einig werden können. Das Gesetz sieht für solche Fälle vor, dass der Arbeitgeber eine "Änderungskündigung" aussprechen kann. Hierbei handelt es sich um eine "normale" Kündigung verbunden mit dem Angebot, nach Ablauf der Kündigungsfrist zu geänderten Vertragsbedingungen (die genau bezeichnet werden müssen!) weiterzuarbeiten. Der Arbeitnehmer kann dieses Änderungsangebot "unter Vorbehalt" annehmen und die Frage der Rechtmäßigkeit der Kündigung durch das Arbeitsgericht überprüfen lassen. Nach dem Gesetz muss der Arbeitnehmer eine solche Annahme unter Vorbehalt innerhalb von 3 Wochen erklären. Im Februar 2007 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Frage zu entscheiden, ob der Arbeitnehmer auch eine vorbehaltslose Annahme des Änderungsangebotes innerhalb von 3 Wochen erklären muss. Das Gesetz regelt diese Frage nicht. |
| [ 1 2 Weiter] |