Einheitliches Arbeitsvertragsrecht geplantBundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordern einheitliches Arbeitsvertragsrecht |
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben das von der Bertelsmann-Stiftung initiierte Vorhaben einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts begrüßt. Das bisherige Fehlen einer derartigen Kodifikation stelle einen schwerwiegenden Mangel des deutschen Rechtssystems dar, der «längst hätte behoben werden müssen».
Der jetzt von der Stiftung vorgelegte Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes könne nach Ansicht der BRAK und des DAV in geltendes Recht umgesetzt werden. An die Adresse der Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber appelierten BRAK und DAV, das Vorhaben nicht als Angriff auf vorhandene «Besitzstände» zu werten oder als politisches Instrument zu deren Erweiterung zu missbrauchen. Politik und Verbände müssten gemeinsam an einem Strang ziehen und sich kompromissbereit zeigen. Die unmittelbar Betroffenen dürften nicht länger auf ein in viele Einzelgesetze verstreutes und nicht systematisch aufeinander abgestimmtes Normengeflecht verwiesen werden. Dies sei eines führenden Wirtschafts- und Industriestandortes unwürdig. Die Überwindung dieses Zustands bezeichneten BRAK und DAV als einen sozial- und rechtspolitischen Fortschritt an sich.
Quelle: www.beck-aktuell.de 06.02.2007