Sportwetten und Glücksspiel (Oddset)Auch nach Placanica bestätigt OVG Hamburg die Untersagung privater Sportwetten |
Die Antragsteller könnten sich auch nicht mit Erfolg auf europarechtliche Vorschriften stützen. Der Europäische Gerichtshof habe mit seinem zu einer andersartigen Rechtslage in Italien ergangenen Urteil vom 6. März 2007 <Placanica u.a.> erneut bestätigt, dass das Ziel, die Gelegenheit zu Sportwetten zu verringern, es rechtfertige, die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit einzuschränken. Deshalb sei ein staatliches Wettmonopol zulässig, wenn mit ihm tatsächlich das Ziel verfolgt werde, die Wettgelegenheiten zu verringern. Dieses Ziel verfolge Hamburg zur Zeit mit dem Wettmonopol und den ergriffenen konkreten Maßnahmen. OVG Hamburg, Beschlüsse vom 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 u.a. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das staatliche Sportwettenmonopol (Oddset) betreffend, durch die Rechtsanwälte Klemm & Partner vertreten. |
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