Geplante Änderung im ErbrechtPflichtteilsrecht soll reformiert werden |
„Das deutsche Erbrecht hat sich in seinen Grundzügen bewährt. Auf viele Erscheinungen wie die zunehmende Zahl von Ehescheidungen und von unverheiratet zusammenlebenden Paaren sowie Patchworkfamilien enthält das geltende Recht jedoch keine zeitgemäßen Antworten. Deshalb wollen wird das Pflichtteilsrecht modernisieren und die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausbauen. Die geplante Reform wird dem Spannungsfeld zwischen den beiden verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Testierfreiheit des Erblassers auf der einen und der Mindestbeteiligung der Abkömmlinge am Nachlass auf der anderen Seite gerecht“, erläuterte die Bundesjustizministerin die geplante Gesetzesnovelle. Die wichtigsten Punkte der Reform im Einzelnen: Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe |
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Quelle: Bundesministerium der Justiz