Wohnungseigentumsgesetzes wird novelliertZum 01.07.2007 tritt das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft. |
Der Gesetzentwurf verbessert die Möglichkeiten sich über den Inhalt der aktuellen Beschlüsse der Gemeinschaft näher zu informieren. Dazu wird eine Beschlusssammlung beim Verwalter eingeführt. Das kommt insbesondere Erwerbern von Wohnungseigentum zu Gute, die sich besser Klarheit darüber verschaffen können, welche Rechte und Pflichten auf sie zukommen. Schließlich führt der Gesetzentwurf für sog. Hausgeldforderungen der Wohnungseigentümer ein begrenztes Vorrecht vor Grundpfandrechten in der Zwangsversteigerung ein. Dadurch wird die Stellung der Wohnungseigentümer gestärkt, wenn sie Forderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen oder –unwilligen Wohnungseigentümer geltend machen. Unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwalt Markus Wiegmann, hilft Ihnen bei Fragen zum neuen Recht gerne weiter. Den neuen Gesetzestext finden Sie hier im Bundesgesetzblatt. |
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Quelle: Pressemeldung des Bundesjustizministeriums vom 30.03.2007