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Sportwetten und Glücksspiel (Oddset)

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Sportwetten und Glücksspiel (Oddset)

VG Hamburg (Beschluss vom 10.5.2007): Private Wettbüros bleiben verboten


Im Anschluss an die gefestigte Rechtsprechung des OVG Hamburg (Beschl. v. 9.10.2006 - 1 Bs 204/06; Beschl. v. 22.12.2006 - 1 Bs 361/06; Beschl. v. 29.12.2006 - 1 Bs 384/06; Beschl. v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06) hat das VG Hamburg (u.a. mit Beschluss vom 10.5.2007 - 4 E 690/07) in einer Reihe von Eilverfahren das Vorgehen der Stadt Hamburg gegen private Wettanbieter bestätigt.

Für die rechtliche Beurteilung einer Untersagungsverfügung im Bereich der Sportwetten komme es nicht darauf an, ob die Freie und Hansestadt Hamburg auch in anderen Sektoren des Glücksspielmarktes das Ziel der Verminderung der Spielgelegenheiten verfolge. Aus der Placanica- Entscheidung des EuGH ergebe sich nicht, dass gemeinschaftsrechtlich zwingend eine einheitliche Regelung des gesamten Glücksspielbereichs erfolgen müsse.

Die unverbindliche Äußerung der Europäischen Kommission in dem ergänzenden Aufforderungsschreiben im Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/4350 zwinge zu keiner abweichenden Sichtweise.

Gleiches gelte für die Stellungnahme der Europäischen Kommission zum Entwurf eines Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Notifizierung 2006/658/D) aus März 2007.

Die Freie und Hansestadt Hamburg wird in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das staatliche Sportwettenmonopol (Oddset) betreffend, durch die Rechtsanwälte Klemm & Partner vertreten.

Weitere Informationen zum Wett- und Glücksspielrecht finden Sie hier.


Hamburg, den 14.05.2007

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


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