Regelung zum Betreuungsunterhalt verfassungswidrigGesetzgeber muss bis zum 31.12.2008 nachbessern |
Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2007. Danach stehen dem Gesetzgeber für die Beseitigung des verfassungswidrigen Zustands mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. So kann er eine Gleichbehandlung der Regelungssachverhalte durch eine Änderung des § 1615 l BGB, durch eine Änderung von § 1570 BGB oder durch eine Neuregelung beider Sachverhalte vornehmen. Dabei hat er nur in jedem Fall einen gleichen Maßstab hinsichtlich der Dauer des Betreuungsunterhalts bei nichtehelichen und ehelichen Kindern zugrunde zu legen. BVerfG, Beschl. v. 28.02.2007 - 1 BvL 9/04 - Weitere Informationen zum Familienrecht erhalten Sie hier.
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