Zur Hauptnaviagtion springen

Zum Inhalt springen

Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg - Bergedorf

Kontakt Kontakt Sitemap Sitemap Impresum Impressum

Privatisierung pflegen & wohnen

Print

Privatisierung pflegen & wohnen

Stadt Hamburg muss Auskünfte erteilen


Ein im Bieterverfahren um den Erwerb der städtischen Pflegen & Wohnen (p & w)  Betriebs GmbH unterlegener Konkurrent der Vitanas Hamburg GmbH hat vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg (Beschl. v. 29.5.2007 - 1 Bs 334/06) durchgesetzt, dass die Stadt schriftliche Auskünfte über ihre Entscheidungsgrundlagen (Höhe der Konkurrenzangebote, Wertgutachten über den Verkehrswert) im Bieterverfahren erteilen muss.

Einen über den Anspruch auf Auskunftserteilung hinausgehenden Anspruch auf Akteneinsicht lehnten die Richter ab.

Das Akteneinsichtsgesuch könne sich weder auf § 29 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes noch auf § 1 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (HmbIFG) stützen. Mangels Verwaltungsverfahren zwischen Antragsteller und Stadt bestehe der verfahrensrechtliche Anspruch nicht. Der Anspruch nach dem HmbIFG werde durch dessen § 1 Absatz 3 Ziffer 5 ausgeschlossen. Danach sei (im Abweichung zum Bundesrecht) der Akteneinsichtsanspruch in laufenden Verfahren ausgeschlossen, um die Verwaltung bei der Erledigung ihrer Aufgaben nicht zu behindern. Ein laufendes Verfahren in diesem Sinne lag nach Auffassung des OVG vor, weil die Antragstellerin der Kommission der Europäischen Gemeinschaft Mitteilung über mutmaßlich rechtswidrige Beihilfen der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit dem Verkauf der Pflegen und Wohnen Betriebs GmbH und ihrer notwendigen Immobilien gemacht hatte und dies zur Einleitung ein beihilferechtlichen Prüfungsverfahrens (Art. 88 Abs.1 EG-Vertrag) führte.

OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.2007 - 1 Bs 334/06


Hamburg, den 27.06.2007

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


... Newsübersicht->
  • Aktuelle News
  • Aktuelle Gesetzgebung
  • Hamburg: Bürgerschaft beschließt Gesetz zur Reform der bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
    07.02.2012mehr
  • BGH: Erbrecht nichtehelicher Kinder
  • Kein Erbrecht nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.07.1949 geboren wurden und deren Vater vor dem 29.05.2009 verstarb.
    30.01.2012mehr
  • Unterhalt: BGH ändert seine Rechtsprechung
  • Abschied von den "wandelbaren" ehelichen Lebensverhältnissen beim Unterhalt.
    30.01.2012mehr
  • Aktuelles Polizeirecht
  • Bundesverwaltungsgericht: Videoüberwachung der Reeperbahn zulässig
    25.01.2012mehr
  • ...Newsübersicht


CMS Klemm & Partner Rechtsanwälte • Reetwerder 23A • 21029 Hamburg - Bergedorf • Telefon: 040 / 72 54 09 - 0 • Telefax: 040 / 72 54 09 - 99 • info@KlemmPartner.de