Privatisierung pflegen & wohnenStadt Hamburg muss Auskünfte erteilen |
Ein im Bieterverfahren um den Erwerb der städtischen Pflegen & Wohnen (p & w) Betriebs GmbH unterlegener Konkurrent der Vitanas Hamburg GmbH hat vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg (Beschl. v. 29.5.2007 - 1 Bs 334/06) durchgesetzt, dass die Stadt schriftliche Auskünfte über ihre Entscheidungsgrundlagen (Höhe der Konkurrenzangebote, Wertgutachten über den Verkehrswert) im Bieterverfahren erteilen muss.
Einen über den Anspruch auf Auskunftserteilung hinausgehenden Anspruch auf Akteneinsicht lehnten die Richter ab.
Das Akteneinsichtsgesuch könne sich weder auf § 29 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes noch auf § 1 des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (HmbIFG) stützen. Mangels Verwaltungsverfahren zwischen Antragsteller und Stadt bestehe der verfahrensrechtliche Anspruch nicht. Der Anspruch nach dem HmbIFG werde durch dessen § 1 Absatz 3 Ziffer 5 ausgeschlossen. Danach sei (im Abweichung zum Bundesrecht) der Akteneinsichtsanspruch in laufenden Verfahren ausgeschlossen, um die Verwaltung bei der Erledigung ihrer Aufgaben nicht zu behindern. Ein laufendes Verfahren in diesem Sinne lag nach Auffassung des OVG vor, weil die Antragstellerin der Kommission der Europäischen Gemeinschaft Mitteilung über mutmaßlich rechtswidrige Beihilfen der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit dem Verkauf der Pflegen und Wohnen Betriebs GmbH und ihrer notwendigen Immobilien gemacht hatte und dies zur Einleitung ein beihilferechtlichen Prüfungsverfahrens (Art. 88 Abs.1 EG-Vertrag) führte.
OVG Hamburg, Beschl. v. 29.5.2007 - 1 Bs 334/06