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Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (April 2007)

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Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (April 2007)

Keine Diskriminierung geringfügig Beschäftigter


Dass geringfügig Beschäftigte zumindest vor den Augen des Gesetzes bzw. den Augen der Arbeitsrichter "vollwertige" Arbeitnehmer sind, hat ein öffentlicher Arbeitgeber zu seinem Leidwesen im April 2007 erfahren müssen. In diesem Monat hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden, ob eine gekündigte Arbeitnehmerin bereits ordentlich unkündbar war, weil der maßgebliche Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) eine ordentliche Unkündbarkeit ab Vollendung des 40. Lebensjahres und ab einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren vorsieht. Zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung war die klagende Arbeitnehmerin älter als 40, fraglich war nur, ob sie eine Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren aufwies. Dies wiederum hing davon ab, ob frühere Zeiten, in denen die Klägerin lediglich geringfügig beschäftigt war, zu berücksichtigen waren. Der BAT enthielt hierzu die ausdrückliche Regelung, dass nur nach dem 31.12.2001 liegende Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung berücksichtigungsfähig sein sollten. Dann wäre die Klägerin noch nicht ordentlich unkündbar gewesen.

Das BAG hat die tarifvertragliche Regelung für gesetzeswidrig und damit unbeachtlich gehalten. Sie verstoße gegen die jeden Arbeitgeber treffende Verpflichtung, Teilzeitkräfte nicht zu diskriminieren. Ein sachlicher Grund dafür, warum vor dem 01.01.2002 liegende Zeiten geringfügiger Beschäftigung nicht zu berücksichtigen sein sollten, sei nicht ersichtlich. Dementsprechend ging das BAG von einer ordentlichen Unkündbarkeit zum Zeitpunkt der Kündigung aus und hat der Kündigungsschutzklage der Arbeitnehmerin stattgegeben.

BAG, Urteil vom 25. April 2007 - 6 AZR 746/06 -

Anm. durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Asmussen, Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg-Bergedorf: Dem BAG ist beizupflichten. Auch Tarifvertragsparteien sind an das Gleichbehandlungsgebot gebunden und dürfen daher keine Regelungen vereinbaren, durch die Teilzeitkräfte - oder auch Frauen, Farbige, Schwerbehinderte etc. - diskriminiert werden.


Hamburg, den 27.04.2007

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


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