InformationsfreiheitKein Zugang zu Akten des Bundeskanzleramtes über sog. Ostseepipeline |
Die Ostseepipeline ist eine geplante Gasleitung, durch die ab dem Jahre 2010 russisches Erdgas durch die Ostsee nach Deutschland befördert werden soll. Anfang September 2005 unterzeichneten der russische Energiekonzern Gazprom und die deutschen Konzerne E.ON und BASF einen Vertrag über den Bau der Pipeline. Für den Bau der Pipeline gewährten die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Bank der Gazprom einen Kredit, für den die Bundesrepublik Deutschland sich verbürgte. Die Bürgschaft bewilligte der hierfür zuständige interministerielle Ausschuss der Bundesregierung in seiner Sitzung vom 24. Oktober 2004. Die Berufung wurde nicht zugelassen. VG Berlin, Urteil vom 10.10.2007 – VG 2 A 101.06 – |
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