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OVG Berlin-Brandenburg: Senatsverwaltung muss Einsicht in Akten zur Genehmigung der Wassertarife gewähren


Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 2. Oktober 2007 in zwei Berufungsverfahren das Land Berlin als Genehmigungsbehörde verpflichtet, den jeweiligen Klägern Einsicht in die Akten der zuständigen Senatsverwaltung sowohl zur Genehmigung der Berliner Wassertarife für das Jahr 2004, einschließlich der von den Berliner Wasserbetrieben vorgelegten Kalkulationsunterlagen, als auch zur Genehmigung von Tarifen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung für die Kalkulationsperioden 1999/2000 sowie 2001/2002, einschließlich der entsprechenden Kalkulationsunterlagen, zu gewähren, soweit die Unterlagen Daten enthalten, die das jeweilige Berliner Monopolgeschäft der genannten Betriebe enthalten.

In einem weiteren Verfahren hat der 12. Senat die Berliner Wasserbetriebe zur Gewährung von Akteneinsicht in die im Verfahren zur Genehmigung der Berliner Wassertarife für das Jahr 2004 eingereichten Kalkulationsunterlagen verpflichtet. Auch hier ist das Einsichtsrecht auf die Informationen beschränkt, die das Berliner Monopolgeschäft der Berliner Wasserbetriebe betreffen.

OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 2. Oktober 2007 - OVG 12 B 9., 11. und 12.07 -


Hamburg, den 15.10.2007

Rechtsanwälte Klemm & Partner


URLwww.KlemmPartner.de

E-Mailinfo@KlemmPartner.de


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