Zypries: Kinder sollen von neuem Unterhaltsrecht profitieren |
Fazit: Die vorgeschlagenen und nunmehr von den Regierungsfraktionen vereinbarten Änderungen bringen im Interesse der Kinder mehr Verteilungsgerechtigkeit im Mangelfall und führen zu mehr Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Ehe. Das Unterhaltsrecht muss in besonderem Maße dem Einzelfall gerecht werden und ein über Jahre gewachsenes Vertrauen in die nacheheliche Solidarität schützen. Die neuen Vorschriften gelten zwar grundsätzlich auch für "Altfälle", dies allerdings nur, wenn es den Betroffenen unter Berücksichtigung ihres Vertrauens in die einmal getroffene Regelung zumutbar ist. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der JustizVerantwortlich: Dr. Henning Plöger, Dr. Isabel Jahn, Johannes Ferguson, Ulrich Staudigl Mohrenstr. 37 · 10117 Berlin · Telefon 01888 580-9030 · Telefax 01888 580-9046 · http://www.bmj.bund.de e-mail: presse@bmj.bund.de |
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Quelle: Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz