Innovative Gesetzgebung in HamburgNach BID kommt HID +++ Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen beschlossen |
Mit dem europaweit ersten „Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen“ übernimmt Hamburg, wie schon bei der Einführung der BIDs, eine Vorreiterrolle. Das Gesetz tritt am 1.Januar 2008 in Kraft. Innovationsquartiere sollen in allen Arten von Wohnquartieren eingerichtet werden können, vom Villengebiet bis hin zu Großwohnsiedlungen. Dabei können auch Quartiere, in denen neben Wohnungen auch Geschäfte und Dienstleistungen existieren, Innovationsquartiere werden. Wichtig ist, dass nur solche Maßnahmen umgesetzt werden können, die nicht Aufgabe der Stadt sind. Es muss sich immer um zusätzliche, ergänzende Maßnahmen handeln. Maßnahmen der Daseinsvorsorge bleiben weiterhin städtische Pflichtaufgabe. Welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen, wird von der privaten Initiative selbst entschieden. Denkbar sind beispielsweise Wohnumfeldverbesserungen, Lärmschutzmaßnahmen, neue Straßenmöblierungen, Imagekampagnen oder auch zusätzliche Serviceangebote für die Bewohner. Die Einführung der Innovationsquartiere und das Pilotprojekt in Steilshoop erzeugen ein hohes wissenschaftliches Interesse. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat deshalb das Pilotprojekt Steilshoop im Rahmen eines bundesweiten Forschungsprogramms als eines von acht Modellvorhaben ausgewählt. Der Bürgerschaft wird vier Jahre nach Einrichtung des ersten Innovationsquartiers ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden, in dem auf die Kostenauswirkungen sowie auf die Entwicklung der Mieten in den Innovationsquartieren eingegangen werden wird. Quelle: Pressemeldung der BSU vom 9.11.2007 Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
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