Sportwetten und Glücksspiel (Oddset)Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt mit Beschluss vom 07.12.2007 Verbot der privaten Sportwetten |
Hinsichtlich des öffentlichen Interesses am Sofortvollzug betonte das Verwaltungsgericht – mit Blick die Neuregelung des Glücksspielrechts ab 2008 - erneut, dass die konsequente Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren ein überragend wichtiges Gemeinwohlziel ist und die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, wie er fortan den Glücksspielmarkt regeln möchte, nicht durch vorläufige Marktzufassungen von Wettanbietern eingeschränkt werden soll: Demgegenüber habe das wirtschaftliche Interesse der Antragsteller zurückzutreten. Die Entscheidung im Volltext finden Sie hier. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird in den verwaltungsgerichtlichen Verfahren, das staatliche Sportwettenmonopol (Oddset) betreffend, durch die Rechtsanwälte Klemm & Partner vertreten. Weitere Informationen zum Wett- und Glücksspielrecht finden Sie hier. |
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