Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (Juli 2007)Haftung des Arbeitgebers bei "freiwilligen" Versicherungsverträgen |
Im Juli 2007 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) einen ungewöhnlichen Fall zu entscheiden. Die klagende Arbeitnehmerin hatte 2001 als Pkw-Insassin bei einem Verkehrsunfall so schwere Verletzungen erlitten, dass sie seitdem ein Pflegefall war. Sie wurde seitdem von ihren Eltern betreut. Diese erfuhren im März 2003, dass der Arbeitgeber ihrer Tochter - ein Steuerberater - zugunsten seiner Arbeitnehmer eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen hatte. Daraufhin machten die Eltern gegenüber dem Versicherungsunternehmen eine Invaliditätsentschädigung in Höhe von ca. EUR 150.000,00 geltend. Das Versicherungsunternehmen lehnte die Zahlung ab, weil der Anspruch nicht fristgerecht geltend gemacht worden sei. Daraufhin verklagten die Eltern den Versicherer und einigten sich mit diesem letztlich auf die Zahlung von ca. EUR 80.000,00, weil für die Eltern ein erhebliches Prozessrisiko aufgrund der späten Geltendmachung des Anspruchs verblieb. Nunmehr forderten die Eltern von dem Arbeitgeber den Differenzbetrag von ca. EUR 70.000,00 ein. Das BAG gab der Klage - wie bereits die Vorinstanzen - in voller Höhe statt.
BAG, Urteil vom 26. Juli 2007 - 8 AZR 707/06 -
Anmerkung von Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Asmussen, Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg-Bergedorf: Dem BAG ist zuzustimmen, auch wenn für den Arbeitgeber ein bitterer Beigeschmack verbleibt. Er war schließlich gar nicht verpflichtet, zugunsten seiner Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abzuschließen. Dessen ungeachtet war er nach zutreffender Auffassung des BAG verpflichtet, die klagende Arbeitnehmerin - oder deren Eltern - nach dem Unfall davon in Kenntnis zu setzen, dass zu ihren Gunsten eine Unfallversicherung existiert und der Unfall dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden sollte. Warum der Arbeitgeber einen solchen Hinweis unterließ oder die Versicherungsgesellschaft nicht selbst von dem Unfall in Kenntnis setzte, wurde in dem Gerichtsverfahren leider nicht geklärt.