Das aktuelle Urteil zum Arbeitsrecht (Oktober 2007)"Mobbing" im Krankenhaus |
Im Oktober 2007 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut Gelegenheit, einen "Mobbing"-Fall zu entscheiden. Der klagende Oberarzt hatte geltend gemacht, dass er durch den Chefarzt seiner Abteilung in seinen fachlichen Qualifikationen herabgewürdigt worden und deshalb psychisch erkrankt sei. Er verklagte nicht den Chefarzt, sondern den Träger der Klinik als seinen Arbeitgeber. Von diesem verlangte er, das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt zu beenden bzw. - hilfsweise - ihm (dem klagenden Oberarzt) einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz anzubieten, an dem er nicht länger Weisungen des Chefarztes unterliege. Dazu machte er Schmerzensgeld geltend. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht hatten die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte aber festgestellt, dass der Chefarzt "mobbingtypische Verhaltensweisen" gezeigt habe. Einen Schmerzensgeldanspruch hat es dennoch verneint, weil der Chefarzt nicht habe erkennen können, dass der Kläger aufgrund der Auseinandersetzungen psychisch erkranken würde. Das BAG hat den Schmerzensgeldanspruch bejaht und die Angelegenheit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, um über die Höhe des Schmerzensgeldes zu entscheiden.
BAG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 -
Anm. durch Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Asmussen, Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg-Bergedorf: Erfolgreiche Klagen in "Mobbing"-Fällen sind sehr selten. Auch der Ausgang dieses Rechtsstreits bleibt abzuwarten, weil das BAG keine Entscheidung gefällt, sondern den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen hat. Immerhin aber hat das BAG entschieden, dass der Chefarzt die psychische Erkrankung des klagenden Oberarztes schuldhaft herbeigeführt habe und die beklagte Arbeitgeberin hierfür hafte, weil sie ihre Verpflichtung verletzt habe, den Oberarzt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz zu schützen.