Novellierung der HOAI - viel Kritik |
Es liegt nun endlich der Referentenentwurf zur 6. HOAI-Novelle vor. Dieser kann die Architekten und Ingenieure grundsätzlich nicht erfreuen, eine Änderung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist aber zwingend erforderlich. Bis zum 29.12.2009 muss die EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt sein. Nach der Dienstleistungsrichtlinie werden Honorarmindestsätze möglicherweise gar nicht mehr zugelassen sein.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Die HOAI wird stark gestrafft, viele Vorschriften entfallen, insbesondere die vertraglichen. So soll § 8 HOAI, die Regelung zur Fälligkeit, vollständig gestrichen werden.
2. Die Leistungsbilder zur Objektplanung sollen nach der Ausführungsplanung enden. Es bleiben somit nur die Leistungsphasen 1 bis 5.
3. In den Honorartafeln sollen die Tafelwerte erheblich (auf ca. 20 %) reduziert werden. Somit werden im Wesentlichen die Honorartafeln lediglich für die kleineren und mittleren Planungsbüros gelten.
4. Die Erhöhung der Honorare um 10 Prozentpunkte wird dadurch erreicht, dass die Bewertung der Leistungsphasen erhöht wird.
5. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Büros im Inland beschränkt.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Referentenentwurf noch geändert wird. Auch wenn Architekten und Ingenieure gegen diesen Entwurf Sturm laufen, ist zu befürchten, dass ohne eine europakonforme Änderung die HOAI Ende 2009 vollständig "kassiert" wird.