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Rechtsanwälte Klemm & Partner, Hamburg - Bergedorf

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Neuordnung der Bezirksgrenzen


Seit dem 1.März 2008 verfügen die vier Hamburger Bezirke Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel und Harburg über neue Bezirksgrenzen. Grundlage ist das "Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg" (RäumGlG), das die Bürgerschaft am 18. Juli 2006 beschlossen hat. Danach gliedert sich Hamburg weiterhin in sieben Bezirke, allerdings mit jetzt 105 Stadtteilen statt wie bisher mit 104.

Die Neuordnung der Bezirksgrenzen und Stadtteile beruht im Wesentlichen auf drei Maßnahmen:

Der Stadtteil Wilhelmsburg wechselt vom Bezirk Harburg nach Hamburg-Mitte. Wilhelmsburg ist neben Veddel der Stadtteil mit dem größten innerstädtischen Entwicklungspotenzial. Die Zuordnung von Wilhelmsburg nach Mitte unterstützt den stadtentwicklungspolitisch angestrebten "Sprung über die Elbe". Ziel hierbei ist, den zehn Kilometer langen Wasserbereich von der City über die HafenCity und Wilhelmsburg bis zum Harburger Binnenhafen neu zu gestalten, aufzuwerten und damit den Raum südlich der Elbe stärker mit der nördlichen Kernstadt zu verbinden.

Das junge Innenstadtquartier der HafenCity erhält den Status eines eigenständigen Stadtteils und gehört wie Wilhelmsburg zu den besonderen innerstädtischen Zukunftsarealen des Bezirks Mitte. Der neue Stadtteil setzt sich aus Teilen der Stadtteile Hamburg-Altstadt, Klostertor sowie Rothenburgsort zusammen. Der wegfallende Stadtteil Klostertor gibt sein restliches Gebiet an den Stadtteil Hammerbrook ab.

Das gleichartig gewachsene Altbau- und Szenequartier "Schanze" ist zum eigenen Stadtteil Sternschanze geworden. Das bisher durch die Bezirkgrenzen von Mitte, Altona und Eimsbüttel zerschnittene Areal wird als neuer Stadtteil aufgewertet und gehört zum Bezirk Altona.

Allgemeine Informationen sowie grafische Darstellungen zu den neuen Bezirks- und Stadtteilgrenzen finden Sie unter www.bezirke.hamburg.de.


Hamburg, den 20.03.2008

Rechtsanwälte Klemm & Partner


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