Abzugsfähigkeit von unvermeidbaren Kosten des UmgangsrechtesOLG Bremen Beschluss vom 23.10.2007 4 WF 155/07 |
Nach Auffassung des OLG Bremen sind Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit zu Zahlung von Kindesunterhalt zu berücksichtigen.
Fahrtkosten, die dem in größerer Entfernung von seinen Kindern wohnenden Umgangsberechtigten anlässlich von einmal monatlich stattfindenden Umgangskontakten entstehen, sind - wenn sie weder aus Kindergeld noch aus anderen Mitteln getragen werden können - bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit für den Kindesunterhalt in vollem Umfang zu berücksichtigen.